Nachfolgend findest du das Formular für die Sportuntersuchung.
Jeder Wettkampfschwimmer benötigt ein gültiges Attest! Die Gültigkeit beträgt jeweils ein Jahr.
Der Nachweis zur Sportgesundheit ist eine Vorgabe des Deutschen Schwimmverbandes und wir als Verein sind
verpflichtet, den Forderungen des Deutschen Schwimmverbandes Folge zu leisten.
Diesen Nachweis müssen wir jederzeit in schriftlicher Form erbringen können. Können wir das nicht, drohen uns
empfindliche Strafen, weil wir gegen die allgemeinen Wettkampfbedingungen verstoßen würden.
Im Zweifel stehen die Verantwortlichen für die Wettkampfmeldungen auch persönlich in der Haftung, sobald
sie durch Unterschrift eine nicht nachweisbare Sportgesundheit eines Schwimmers bestätigen.
Mit Abgabe jeder Wettkampfmeldung versichern die Verantwortlichen der Meldungen dem Ausrichter nämlich, dass
alle gemeldeten Schwimmer/Innen der SG Schorndorf ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Attest nachweisen können und diese Untersuchung zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als
ein Jahr zurückliegt.